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Portrait Marc Wurster im Gespräch

Eine kurze Geschichte von Steuer und Recht

Steuern und Abgaben gibt es vermutlich, seit der Mensch sesshaft geworden ist und in Gemeinschaften zusammenlebt. Je differenzierter die Arbeitsteilung wurde, desto mehr Menschen und Projekte mussten aus der Gemeinschaftskasse unterhalten werden. Und schon wurden Abgaben in Form von Frondiensten, Teilen der Ernte oder Geld fällig. Je nach Herrschaftsform, Kriegskosten und Luxusbedarf war die Besteuerung jedoch willkürlich und oft genug existenzgefährdend. Erst 1891 entstand zuerst in Preußen die einheitliche Einkommensteuer mit dem Ziel, mehr Steuergerechtigkeit zu erlangen. Auch wenn das Gerücht, 90% der Weltsteuerliteratur beträfen Deutsches Steuerrecht, falsch ist, so sind auch die tatsächlichen 10-15% immer noch erheblich. Wir sind also weit weg von der Steuererklärung, die auf den berühmten Bierdeckel passt.

Das Fachgebiet ist komplex und facettenreich – unser Leistungsangebot daher entsprechend groß. Wir bemühen uns, es Ihnen leichter zu machen, so dass Sie sich ganz auf diejenigen Themen konzentrieren können, die Ihre Kompetenz sind. Alles rund um die Steuer übernehmen wir für Sie.

Wurster SteuerRecht – partnerschaftlich, entlastend, Sicherheit stiftend, präventiv, prozessorientiert, langfristig, auf Augenhöhe.

Leistungen

Eine Übersicht. Wir geben Ihnen einen ersten Eindruck, regen Sie zum Nachdenken an und vermitteln eine Vorstellung, aus welcher Haltung heraus wir mit Ihnen und für Sie arbeiten.

Betrieb

Ob Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind – um die Steuer kommen Sie nicht herum. Der individuelle Umgang mit Steuern ist allerdings sehr verschieden. Während die einen einfach nur keine Fehler machen wollen, geht es den anderen darum, so wenig wie möglich davon zu bezahlen. Bei vielen Steuersparmodellen und raffinierten Tricks kommt allerdings das dicke Ende zum Schluss.

Mit uns bewegen Sie sich immer auf der Seite, die es Ihnen erlaubt, ruhig zu schlafen. Unser Ziel ist es, dass Sie tatsächlich nur das an Steuern bezahlen, wozu Sie auch wirklich verpflichtet sind. Nicht mehr und nicht weniger.

Bei Betriebsprüfungen stehen wir an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Das Ziel der Finanzbuchhaltung ist es, Ihnen einen regelmäßigen Überblick über den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens zu geben. Für kleine bis mittelgroße Unternehmen lohnt sich häufig eine Finanzbuchhaltung im eigenen Hause nicht, deshalb übernehmen wir das Kontieren und Verbuchen aller wirtschaftlichen Vorgänge.

Hierbei setzen wir so weit als möglich auf elektronische Prozesse. Belege werden weitgehend elektronisch gescannt und verarbeitet. Durch die Nutzung von „Unternehmen Online“ der DATEV wird eine noch engere Zusammenarbeit mit Ihnen möglich. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, Ihre Belege in einen sicheren Cloudspeicher hoch zu laden. Die Belege werden dann bei uns verarbeitet und Sie behalten jederzeit Zugriff auf alle Informationen, die Sie im Unternehmensalltag benötigen. Sie wünschen eine gründliche Einarbeitung? Kein Problem – sprechen Sie uns an. Es ist auch in unserem Interesse, eine reibungslose Abwicklung zu fördern.

Aus der Buchhaltung erstellen wir für Sie rechtzeitig die an das Finanzamt zu übermittelnden Umsatzsteuervoranmeldungen. Sie erhalten von uns regelmäßig eine betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste. Damit sind Sie stets über die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens informiert.

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten pünktlich ihre vereinbarte Vergütung erhalten. Sozialversicherungsbeiträge sind abzuführen, das Finanzamt fordert Lohnsteuermeldungen. Regelmäßig sind Meldungen zur Berufsgenossenschaft zu erstellen, nicht zuletzt sind Krankmeldungen zu erfassen, um eine Erstattung von der Arbeitsagentur zu erhalten. All diese Leistungen erbringen wir für Sie im Bereich der Lohnbuchhaltung.

Auch hierbei nutzen wir elektronische Prozesse. Über das Modul „Arbeitnehmer Online“ können wir Ihren Mitarbeitenden die monatliche Gehaltsabrechnung bequem zum sicheren Download zur Verfügung stellen. Der Ausdruck der Gehaltsabrechnung entfällt – und wenn später ein Dokument benötigt wird, findet es sich mitarbeiterspezifisch im Speicher.

Neben den administrativen Aufgaben beraten wir Sie auch hinsichtlich der Optimierung von Lohnsteuer und Sozialversicherung: JobRad, Sachgutscheine, Kindergartenzuschuss und ähnliches gehören heute dazu. Wir beraten Sie, wie Ihren Mitarbeitenden mehr Netto vom Brutto bleibt.

Die Buchführung eines Geschäftsjahres wird durch den Jahresabschluss abgeschlossen. Nach dem Handelsgesetzbuch sind Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG) und weitere Gesellschaftsformen gesetzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Sonderregelungen bestehen für Freiberufler:innen und kleinere Unternehmen, die ggf. nur zur Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtet sind. Der handelsrechtliche Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bilden dann auch die Grundlage für die Besteuerung.

Wir entwickeln für Sie aus der Finanzbuchführung den Jahresabschluss Ihres Unternehmens. Im Rahmen der Abschlusserstellung werden Abschreibungen gebucht, Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst und Rückstellungen ermittelt.

Umfang und Fristen hängen von Unternehmensgröße und Rechtsform ab. Wir übernehmen die Ausarbeitung, die Weiterleitung an das Finanzamt nach Ihrer Durchsicht und – sofern erforderlich – die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Zudem, was genauso wichtig ist, helfen wir Ihnen dabei, die richtigen Schlussfolgerungen aus den Jahresabschlüssen für die weitere Planung und Entwicklung Ihres Unternehmens zu ziehen.

Als Unternehmer:in sind Sie in Ihrer Branche Expert:in. Ihnen kann niemand ein X für ein U vormachen. Gerne unterstützen wir Sie dort, wo Sie selbst sich nicht sicher fühlen. Wir sprechen mit Ihnen die Zahlen Ihres Unternehmens durch. Die Analyse dient einer fundierten Unternehmensplanung, so dass Sie realistisch Ihr Budget, Ihre Liquidität und eventuell vorgesehene Investitionen planen können.

Besonders in Phasen der Umstrukturierung ist eine solide Unternehmensplanung unabdingbar. Die fundierte Planung ist die Basis erfolgreicher Gespräche mit Kreditgebern bei der nachhaltigen Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. Sie ist aber auch erforderlich, um zu wissen, wie viel Ihr Unternehmen für Ihre ganz privaten Ziele abwirft.

Im Unternehmenszyklus ist die Nachfolgeplanung gegen Ende der eigenen Unternehmertätigkeit die wohl folgenreichste Entscheidung, unabhängig davon, ob Sie eine Familiennachfolge, eine Fremdgeschäftsführung oder den Verkauf des Unternehmens anstreben. Auch hier ist es unbedingt notwendig, die Planungen rechtzeitig zu beginnen. Bei den wirtschaftlichen Rahmendaten können wir Sie mit unserem Know-How unterstützen. Die juristischen Fragestellungen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, klären wir gemeinsam mit Ihnen.

Je nach Unternehmensform sind unterschiedliche Steuerarten zu berücksichtigen.

Für nahezu jedes Unternehmen ist die Umsatzsteuer relevant. Auf Lieferungen oder Dienstleistungen ist vom Leistenden die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Bei jedem Geschäftsvorfall fällt damit Umsatzsteuer an. Ausnahmen bestehen nur in wenigen Bereichen (z. B. Ärzte). Die Umsatzsteuer macht rund ein Drittel aller Steuereinnahmen in Deutschland aus. Aufgrund ihrer hohen wirtschaftlichen Bedeutung steht die Umsatzsteuer daher auch immer wieder im Fokus bei Betriebsprüfungen. Fehler, die hier gemacht werden, können schnell teuer werden. Wir sorgen dafür, dass Sie möglichst fehlerfrei durch den Umsatzsteuer-Dschungel kommen.

Die Gewerbesteuer ist von jedem Unternehmen, das einen Gewerbebetrieb betreibt, zu bezahlen. Nur Freiberufler sind hiervon ausgenommen. Die Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewinn eines Unternehmens und wird von den Gemeinden erhoben. Den Gemeinden steht hier das ausschließliche Besteuerungsrecht zu. Über die sog. Hebesätze kann jede Gemeinde selbst die Höhe der Gewerbesteuer bestimmen. Bei der Gewerbesteuer sind vielfältige Zu- und Abrechnungen zu berücksichtigen; daneben haben bestimmte Gewerbetreibende (Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften) einen Freibetrag. Wir erstellen für Sie die Gewerbesteuererklärung und beraten Sie bei der Standortwahl im Hinblick auf den steuergünstigsten Standort.

Die Körperschaftsteuer ist von Kapitalgesellschaften zu entrichten. Auch sie bemisst sich nach dem Gewinn des Unternehmens. Sie ist also die „Einkommensteuer“ der Kapitalgesellschaft. Ähnlich wie bei der Einkommensteuer für natürliche Personen gibt es bei der Körperschaftsteuer eine Vielzahl von Regelungen zu beachten. Beispielsweise dürfen bestimmte Aufwendungen gar nicht (Bestechungsgelder), andere nur teilweise (Bewirtungskosten) den Gewinn mindern und sind daher hinzuzurechnen. Anderseits sind bestimmte Erträge ganz oder teilweise steuerfrei (Dividenden von Tochtergesellschaften). Durch eine rechtzeitige Planung unterstützen wir Sie dabei, möglichst steueroptimiert Ihr Unternehmen zu betreiben, damit auch bei der Körperschaftsteuer nur das bezahlt wird, was auch wirklich sein muss.

Wenn Ihre Kapitalgesellschaft dann in der Lage ist, Gewinne auszuschütten, fällt Kapitalertragsteuer an. Auch hier unterstützen wir Sie bei der rechtzeitigen Erstellung der Kapitalertragsteuererklärung sowie der Anmeldung und Bescheinigung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer.

Privat

Unternehmenseinkünfte, Land- und Forstwirtschaft, selbständige Einkünfte, Gehalt, Vermietung, Kapitalerträge, sonstige Einkünfte – das Einkommensteuergesetz listet sieben Einkunftsarten auf. Auf all diese Einkünfte muss Einkommensteuer bezahlt werden.

Aber auch in anderen Lebensbereichen werden wir alle vom Thema Steuern berührt. Sobald es um einen Nachlass oder eine Schenkung geht, greift die Erbschaft-/Schenkungsteuer. Und auch der Erwerb von Immobilien führt zu einer Steuer, der Grunderwerbsteuer. Wo auch immer Sie von Steuern betroffen sind – bei uns finden Sie Beratung, wie Sie sich möglichst stressfrei der jeweiligen Steuer stellen können.

Wir nehmen uns Zeit.

Die private Steuererklärung wird häufig von Steuerpflichtigen mit entsprechender Software bewältigt. Solange es sich um einfache Sachverhalte handelt, ist das eine probate Möglichkeit, diverse Wochenenden mit der Belegsuche und der Arbeit am Computerprogramm zu verbringen.

Es wird allerdings komplizierter, wenn mehrere der sieben Einkunftsarten zusammenkommen oder Besonderheiten bei der Einkünfteermittlung zu berücksichtigen sind. Neben den Einkünften sind dann auch noch Sonderausgaben (Versicherungen und Spenden), außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten), haushaltsnahe Aufwendungen und viele andere individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen. Dabei verliert man möglicherweise den Überblick, was dann zu einer zu hohen Steuerfestsetzung führt.

Überlassen Sie uns diese Arbeit. Wir erstellen für Sie die jährliche Einkommensteuererklärung, egal ob Sie Unternehmer:in, Rentner:in, Arbeitnehmer:in sind oder von den Erträgen Ihres Vermögens leben. Wir denken uns in Ihre individuelle Situation hinein und suchen für Sie den steuergünstigsten Weg.

Auch im Todesfall wird Steuer fällig – die Erbschaftsteuer. Wenn der Erbfall eingetreten ist, wird häufig eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich. Bei der Erstellung sorgen wir dafür, dass die vererbten Vermögenswerte nur mit den steuerlich erforderlichen Werten angesetzt und sämtliche Belastungen steuermindernd abgezogen werden.

Durch vorausschauende Nachlassgestaltung und eine möglichst steuergünstige Verteilung des Nachlasses auf mehrere Personen kann in vielen Fällen bereits zu Lebzeiten vorgesorgt werden und eine spätere Erbschaftsteuerlast minimiert werden.

Sie möchten Ihr Vermögen denjenigen hinterlassen, die Ihnen nahestehen? Sie möchten Ihr Unternehmen in bestimmte Hände übergeben? Das deutsche Zivilrecht gibt gesetzliche Regelungen vor, die in vielen Fällen auf die eigene Situation nicht gut passen. Rechtzeitige Nachlassplanung und –regelung ist daher unabdingbar, wenn ein Vermögen möglichst steuergünstig auf nachfolgende Generationen übertragen werden soll. Hierbei ist neben einer steuergünstigen Gestaltung allerdings immer auch auf die Auswirkungen für die anderen Beteiligten zu achten. Viele steuergünstige Nachlassgestaltungen haben sich später als extrem konfliktträchtig herausgestellt. Wenn hinterher Familienangehörige nicht mehr gemeinsam an einem Tisch sitzen können, weil es über den Nachlass Streit gibt, ist nichts gewonnen.

Wir überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie Ihr Nachlass durch eine sinnvolle Testamentsgestaltung geregelt werden kann. Eventuell kann auch schon die Übergabe von Vermögenswerten an nachfolgende Generationen zu Lebzeiten sinnvoll sein. Eine solche Übergabe kann im Wege der vorweggenommenen Erbfolge beispielsweise auch unter Nießbrauchsvorbehalt erfolgen. Sie übergeben einen Vermögenswert, der Ertrag aus diesem Vermögenswert verbleibt Ihnen jedoch noch.

Auch lebzeitige Vermögensübergaben gestalten wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Wenn im Rahmen dieser lebzeitigen Vermögensübergaben eine Schenkungsteuererklärung fällig wird, erstellen wir diese.

Recht

Als Steuerberatungsgesellschaft dürfen wir Ihnen aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes keine Rechtsberatung anbieten. Um Sie jedoch vollumfassend betreuen zu können, werden diese Leistungen von Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Marc Wurster über seine Anwaltskanzlei angeboten.

Schwerpunkt ist die außergerichtliche Rechtsberatung. Vermeidung von langwierigen und kostenträchtigen gerichtlichen Auseinandersetzungen ist oberstes Ziel. Zu einer Einigung gehören jedoch immer zwei Seiten. Manchmal lässt sich auch bei größter Anstrengung und bestem Willen keine Einigung finden. Sollte es dann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, so ist Marc Wurster bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten zugelassen. Wenn es sinnvoller ist, eine speziell auf die Prozessführung ausgerichtete Kanzlei zu beauftragen, können wir Ihnen mit unserem Netzwerk für jede Instanz – auch beim BGH – weiterhelfen.

Rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Verträge sind die Grundlage eines erfolgreichen Unternehmens. Eine umfassende Beratung im Rahmen der Vertragsgestaltung ist selbstverständlich. Sie sollten immer genau wissen und verstehen, was in den Verträgen steht, die Sie schließen. Auch das Kleingedruckte.

Niemand setzt sich gerne mit seinem eigenen Tod auseinander. Dennoch ist eine rechtzeitige und durchdachte Testamentsgestaltung dringend notwendig. „Ein Nachlass ist weder zu klein noch zu groß für Streitigkeiten“ – an diesem Sprichwort ist leider viel Wahrheit. Viel Streit lässt sich jedoch durch eine durchdachte Testamentsgestaltung vermeiden. Sprechen Sie uns an.

Unternehmensgründung

Eine Unternehmensgründung hält viele Herausforderungen bereit. Eigenkapital, Fremdkapital, Businessplan, Investitionsplan, Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und vieles mehr – eine komplexe und erfolgsrelevante Materie, in die Sie sich als Gründer:in erst einarbeiten müssen. Ihre Kompetenzen liegen in der Regel in einem anderen Bereich – Sie wollen Ihr Unternehmen voranbringen und sich nicht im Verwaltungswust verheddern.

Wichtig ist auch hier eine rechtzeitige Beratung. Viele Gründer:innen wissen nicht, dass auch Ausgaben, die bereits vor der Gründung anfallen, steuerlich geltend gemacht werden können. Auch gilt es, bereits während der Unternehmensplanung mögliche spätere Steuerzahlungen im Blick zu behalten.

Wir begleiten Sie in dieser sensiblen und aufregenden Phase und schaffen dadurch Sicherheit für die Zukunft Ihres jungen Unternehmens.

Die Begeisterung für das eigene Produkt verstellt manchmal die Sicht auf diese ganzen finanziellen Details. Es tut Gründerinnen und Gründern gut, wenn jemand von außen das alles konzentriert im Blick hat.

Unternehmensnachfolge

Der Generationswechsel in Familienunternehmen ist ein langfristig vorzubereitender Prozess. Schon in der Gründungsphase eines Unternehmens, erst recht aber, wenn ein Unternehmen am Markt etabliert ist, müssen Nachfolgeszenarien geklärt werden. Was passiert, wenn Sie als Unternehmer:in plötzlich ausfallen? Wer führt das Unternehmen? Wie ist Ihre Familie abgesichert? Über all diese Frage sollte man sich von Anfang an Gedanken machen. Auch wenn Sie sich dann eines Tages in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden möchten, führt eine rechtzeitige Planung dazu, dass Ihr Abschied gut vorbereitet ist, Ihre Altersversorgung sichergestellt ist und so die Chance auf einen erfolgreichen Übergang groß ist.

Wir sprechen immer erst darüber, wie das Leben der Unternehmerfamilie nach der Übergabe aussehen soll. Das ist das Wichtigste.

Bei Nachfolgefragen beraten wir Sie gerne – sowohl mit Blick auf Ihr Unternehmern, aber auch unter Berücksichtigung Ihrer familiären Situation. Es ist uns wichtig, dass die Unternehmer und Unternehmerinnen mit ihren Familien ein Zielbild entwickeln, das über steuergünstige Lösungen hinausgeht. Was nützt ein Nachfolgemodell, das zwar besonders wenig Erbschaft- oder Schenkungsteuer mit sich bringt, andererseits jedoch großen Schaden in den innerfamiliären Beziehungen anrichtet? Hier behalten wir gemeinsam mit Ihnen das „Große Ganze“ im Blick.

Sofern notarielle Verträge abzuschließen sind, können wir Sie mit Kontakten aus unserem Netzwerk unterstützen und Sie bei der Vorbereitung begleiten.

Über uns

Wir legen Wert auf ganzheitliche Beratung. Nur wenn man das Ganze kennt, kann das Detail richtig eingeordnet werden. Unsere Mandant:innen kennen wir persönlich und schätzen eine vertrauensvolle, langfristige Zusammenarbeit. Wir begleiten Sie gerne.

Geboren und aufgewachsen in Karlsruhe, Jurastudium in Konstanz und Lausanne, Referendariat in Konstanz, im Jahr 2000 Anwaltszulassung, 2000/2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei beim Bundesgerichtshof, danach Tätigkeit als Einzelanwalt, Ablegung des Steuerberaterexamens und Eintritt in die Kanzlei Dr. Wurster & Partner GdbR 2004.

Verschiedene Ehrenamts- und Aufsichtsratsmandate im öffentlichen, kirchlichen und sozialen Bereich (u.a. Vorsitz Haus & Grund Karlsruhe; Aufsichtsratsmitglied ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe gAG, Finanzvorstand Badische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V.)

Die Gründung der Kanzlei erfolgte im Jahr 1968 durch Dr. Peter Wurster, zunächst in der Karlsruher Südweststadt, ab 1976 in der Karlsruher Südstadt. 1992 wurde die Dr. Wurster & Partner GdbR gegründet, welche ab 2014 als WUPA Dr. Wurster & Partner Steuerberatungsgesellschaft firmierte. 2021 wird die WUPA zu Wurster SteuerRecht GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft und setzt die mehr als 50-jährige Kanzleigeschichte im 21. Jahrhundert fort.

Mit dem Umzug in einen mehr als 100 Jahre alten Industriebau auf dem Areal der Moninger Brauerei im Stadtteil Grünwinkel beginnt eine neue Phase der Kanzlei. Unsere modernen Büroräume atmen den Charme alter Industriearchitektur – sie sind eine gelungene Verbindung von Tradition und Moderne. Mit der seit Jahren bewährten Konzentration auf die Dienstleistungsaspekte unserer Tätigkeit geht eine noch weitergehende Digitalisierung der Routineprozesse einher. Dies gibt uns den nötigen Freiraum, Sie individuell zu betreuen.

Unser vierpfotiges Büromitglied Orpheus von Veybach, genannt Emil, sorgt für die Atmosphäre. Geboren am 14.04.2019 ist der Deutsch Langhaar sehr lebhaft und voller Lebensfreude. Doch sein ausgeglichener Charakter und seine Energie entsprechen ganz dem Stil unseres Hauses. Als Jagdhund unentwegt im Dienst, unermüdlich in seiner Begeisterung, hält er uns Zweibeiner alle auf Trab. Er ist loyal, wenn gewünscht immer einen Schritt voraus und verhilft uns zu einer guten Life Balance. Während der Arbeitszeit ist er genügsam auf seinem Platz, doch mindestens zwei Stunden täglich fordert er unseren Sportsgeist heraus. 

Stellenangebote

Sie möchten sich beruflich verändern und in einem überschaubaren Team mit zeitgemäßer EDV-Unterstützung eigenverantwortlich arbeiten?

Als Steuerberatungskanzlei, die seit vielen Jahren aktiv ist, ist unsere Mandantenstruktur breitgefächert. Jung und alt, hemdsärmelig und elegant, alteingesessen und zugewandert – alle eint, dass sie neben unserer Kompetenz die persönliche Ansprache und das vertrauensvolle Klima schätzen.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unser kleines Team eine/n Steuerberater:in (m/w/d) in 4-Tage-Woche (32h) oder Teilzeit.

Wir sind offen für unterschiedliche Arbeitsmodelle und Wiedereinsteiger:innen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung – gerne via Mail.